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   SG Freiburg, 10.05.2011 - S 9 SO 406/08   

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SG Freiburg, 10.05.2011 - S 9 SO 406/08 (https://dejure.org/2011,25055)
SG Freiburg, Entscheidung vom 10.05.2011 - S 9 SO 406/08 (https://dejure.org/2011,25055)
SG Freiburg, Entscheidung vom 10. Mai 2011 - S 9 SO 406/08 (https://dejure.org/2011,25055)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/7b AS 32/06 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe und Anpassung der Regelleistung - Mehrbedarf für

    Auszug aus SG Freiburg, 10.05.2011 - S 9 SO 406/08
    Das Gericht sieht seine Rechtsauffassung zumindest indiziell durch das Urteil des BSG vom 27.2.2008, Az. B 14/7b AS 32/06 R (veröff. in ) bestätigt.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.04.2008 - L 8 SO 5/06

    Anspruch auf Sozialhilfe, Höhe des Regelsatzes eines volljährigen Empfängers von

    Auszug aus SG Freiburg, 10.05.2011 - S 9 SO 406/08
    Die Argumente des LSG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 23.4.2008 (Az. L 8 SO 5/06, ) gegen die Bereinigung des Einkommens eines Sozialhilfeempfängers um Kontoführungsgebühren überzeugen das Gericht nicht.
  • LSG Bayern, 17.03.2006 - L 7 AS 86/05

    Zulässigkeit der mehrfachen Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige

    Auszug aus SG Freiburg, 10.05.2011 - S 9 SO 406/08
    Das Bayerische LSG als Vorinstanz (Urt. v. 17.3.2006, Az. L 7 AS 86/05, ) hatte eine Einkommensbereinigung u. a. um geltend gemachte Kontoführungsgebühren wegen deren Abdeckung durch die (dort einschlägige, im Recht der Grundsicherung für Arbeitssuchende verankerte) Werbungskostenpauschale und aufgrund ihrer Berücksichtigung im Regelsatz verneint.
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2007 - L 8 AS 1462/07

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Hyperlipidämie

    Auszug aus SG Freiburg, 10.05.2011 - S 9 SO 406/08
    Wegen des Mehrbedarfs stützt er sich auf das Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14.12.2007, L 8 AS 1462/07.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2017 - L 9 SO 218/15

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII ; Keine Absetzung von

    Der Kläger nimmt Bezug auf Entscheidungen des BSG vom 07.02.2011 (B 4 AS 180/10 R) und vom 20.02.2008 (B 14/7b AS 32/06 R) sowie des Sozialgerichts Freiburg vom 10.05.2011 (S 9 SO 406/08).

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg (Urteil vom 10.05.2011 - S 9 SO 406/08 - juris Rn. 18) allerdings alleine auf den nutzbringenden Zusammenhang abstellt, lässt er indes die nach den durch das BSG (Urteil vom 19.06.2012, a. a. O.) im Falle gemischter Aufwendungen weiter zu prüfenden Gesichtspunkte außer Acht.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 3836/15

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Bewilligung von

    Die Beklagte bewilligte für Januar 2011 Leistungen in Höhe von 231, 22 Euro; sie berücksichtigte dabei auf der Bedarfsseite einen Regelsatz von 364, 00 Euro, einen Mehrbedarf bei voller Erwerbsminderung und Merkzeichen G nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 SGB XII in Höhe von 61, 88 Euro, (aufgrund eines Urteils des Sozialgerichts Freiburg [SG] vom 10. Mai 2011 - S 9 SO 406/08) einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nach § 30 Abs. 5 SGB XII in Höhe von 35, 79 Euro, Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 125, 44 Euro, Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von 18, 74 Euro, eine Kaltmiete in Höhe von 230, 08 Euro sowie Nebenkosten mit Heizung inkl.

    Ab August 2011 verminderte die Beklagte das zu berücksichtigende Einkommen im Anschluss an das die Zeit ab Januar 2008 betreffende Urteil des SG vom 10. Mai 2011 (S 9 SO 406/08) um einen Betrag von monatlich 5, 90 Euro für Kontoführungsgebühren.

  • SG Dessau-Roßlau, 28.10.2014 - S 13 AS 2975/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung bzw -berechnung -

    Auch schließt die Tatsache, dass die Kosten der Kontoführung vom Empfänger der Sozialleistung selbst zu tragen sind, eine Bereinigung des entsprechenden Einkommens um diese Ausgaben nicht aus (vgl. Sozialgericht [SG] Freiburg, Urteil vom 10.05.2011, Az. S 9 SO 406/08).

    Soweit das SG Freiburg (Urteil vom 10.05.2011, a. a. O.) hiergegen anführt, der Absetzung von Ausgaben für einen bestimmten Bedarf stehe nicht entgegen, dass dieser Bedarf bei der Ermittlung des Regelsatzes dem Grunde nach berücksichtigt wurde, vermag dies die Kammer nicht zu überzeugen.

  • SG Gießen, 12.06.2012 - S 18 SO 222/11

    Sozialhilfe - Einkommenseinsatz - keine Absetzbarkeit von Kontoführungsgebühren

    Mit Schreiben vom 08.09.2011 beantragte der Betreuer der Klägerin die Neuberechnung des Einkommens der Klägerin, da laut einem Urteil des Sozialgerichts Freiburg (S 9 SO 406/08) vom 10.05.2011 in den Leistungen zur Grundsicherung bei Erwerbsminderung die monatlichen Kontoführungsgebühren einkommensmindernd berücksichtigt werden müssten.

    Die Entscheidung des Sozialgerichts Freiburg vom 10.05.2011 geht von einer Absetzbarkeit der Kontoführungsgebühren aus (SG Freiburg, Urteil vom 10.05.2011, Az.: S 9 SO 406/08).

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